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Glossar

Pflegegrad

Ein Pflegegrad (1 bis 5) ist ein Maß für die Pflegebedürftigkeit einer Person, das festlegt, inwieweit ihre Selbstständigkeit durch körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen beeinträchtigt ist, und ist die Grundlage für den Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Die Einstufung erfolgt nach einem standardisierten Begutachtungsverfahren, bei dem Punkte für verschiedene Lebensbereiche vergeben werden, und je höher der Grad, desto umfangreicher die Unterstützungsleistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistunge

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