Glossar
Grad der Behinderung GdB
Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Wert von 20 bis 100 in Zehnerschritten, der das Ausmaß körperlicher, geistiger und seelischer Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben misst, wobei ab 50 von Schwerbehinderung gesprochen wird. Festgestellt wird er vom Versorgungsamt nach Antragstellung und medizinischer Begutachtung, was zu Vorteilen wie Kündigungsschutz und steuerlichen Nachteilen führt, auch wenn der GdB nicht mit Prozentsätzen der Arbeitsleistung gleichzusetzen ist.