Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen

Rehabilitation

Das  ganzheitliches Programm (siehe Abbildung), hilft, die Erkrankung besser zu verstehen und aktiv zu bewältigen. Es werden ihnen fundierte Informationen über ihre Erkrankung vermittelt und ein individuelles angepasstes Diagnostik- und Trainingsprogramm erstellt, das sie schrittweise erledigen.

Ganzheitliches Programm

Eine wirksame pneumologische Reha muss ein umfassendes Programm beinhalten.

Patienten mit Lungenfibrose sollen zu einem angepassten, körperlich aktiven Lebensstil gebracht werden. Die körperlichen Übungen sind fordernd, aber stets auf die individuellen Möglichkeiten abgestimmt. 

Die Sauerstoffsättigung in Ruhe, bei Belastung und auch in der Nacht wird immer wieder untersucht und kontinuierlich überwacht. Bestehen Sie darauf, dass in den Tagen der Reha ihre persönlichen Therapiezeile verhandelt und ausformuliert werden!

Am Ende der Reha überprüfen Sie mit dem Arzt inwieweit Sie Ihre Therapieziele erreicht haben und was Sie zuhause ändern müssen, um den erreichten Stand aufrecht zu erhalten.

Einfache Wege zur Reha

Wenn Sie eine Reha beantragen oder durchführen möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Sie sind aufgrund Ihrer Erkrankung in Ihren „alltagsrelevanten Aktivitäten“ beeinträchtigt – und zwar nicht nur vorübergehend. Das trifft in jeder Phase der Lungenfibrose zu.
 

Sie sind belastbar und motiviert für die pneumologische Reha. 

Sie müssen das Rehabilitationsziel erreichen können: Alltagsrelevante Beeinträchtigungen sollen vermindert werden.

Wer hat Anspruch auf eine Reha – und wie wird sie beantragt?

Der Anspruch auf Reha ist im deutschen Renten- und Krankenversicherungsrecht für Patient:innen mit chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane, die Krankheitsfolgen aufweisen, klar geregelt. Eine Reha-Maßnahme kann grundsätzlich alle 4 Jahre (in begründeten Fällen auch öfter) bewilligt werden. Eine Reha kann von Ihrem Lungenfacharzt oder der Hausärztin verordnet werden. 

Wichtig für den Genehmigungsprozess eines Reha-Antrages ist es, dass daraus Ihre Defizite im Alltagsleben, Ihre Motivation und Ihre Ziele deutlich werden. 

Am einfachsten ist die Beantragung einer Anschluss-Heilbehandlung nach einer stationären Krankenhausbehandlung. Das übernimmt in der Regel das Krankenhaus.

 

Was tun bei Ablehnung – und welche Rechte haben Patienten?

Wenn der Reha-Antrag abgelehnt wird, lohnt sich gewöhnlich ein Widerspruch, der sich dann auf die Ablehnungsgründe beziehen sollte. Rehabilitations-Maßnahmen finden in Deutschland leider fast ausschließlich stationär statt. In anderen europäischen Ländern z.B. Schweiz und England gibt es bereits gut organisierte ambulante Reha- Programme. 

Als Patient haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich einer geeigneten Reha-Klinik! Davon sollten Sie möglichst Gebrauch machen. Es sind aber nicht alle gesetzlichen Kassen mit allen Reha-Kliniken unter Vertrag, sodass es sein kann, dass Ihrem Wunsch nicht entsprochen werden kann.

 

Reha und private Krankenversicherung: Auf den Tarif kommt es an

Die genauen Leistungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) hängen stark vom individuellen Tarif ab und es gibt sehr große Unterschiede. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen zu kennen und nachzufragen. Meistens ist die Rehabilitation teilweise oder in der Versicherung enthalten und die Patienten müssen einen Teil oder alles selbst bezahlen. 

Oft stehen für eine Genehmigung der Reha bürokratische Hürden und amtliche Ausflüchte im Weg, die Patienten entmutigen kann. Der Verein setzt sich dafür ein, dass der Zugang zur Reha für Patienten mit Lungenfibrose transparenter und leichter wird.

Fazit

Der Zugang zur pneumologischen Rehabilitation ist für Menschen mit Lungenfibrose ein wichtiges Recht – doch bürokratische Hürden und mangelnde Transparenz erschweren diesen Weg oft erheblich. Wer seinen Anspruch kennt, die richtigen Stellen einbezieht und bei Ablehnung konsequent Widerspruch einlegt, hat gute Chancen auf eine Bewilligung. Der Lungenfibrose e.V. unterstützt Betroffene dabei, diesen Prozess leichter und zugänglicher zu gestalten.

Download

Informationsflyer Leistungen der medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 425 KB